Anspruch und Dokumentation
Prüfung von Vertragsgrundlage, Forderungsberechnung, Zahlungen und verfügbaren Nachweisen; offene tatsächliche und rechtliche Punkte werden benannt.
Banken & institutionelle Kreditgeber
Bei leistungsgestörten Krediten müssen Anspruch, Fälligkeit und Sicherheiten zusammen betrachtet werden. Der German Recovery Desk unterstützt Kredit- und Rechtsabteilungen dabei, die deutsche Rechtsposition zu prüfen und daraus eine nachvollziehbare Durchsetzungsstrategie zu entwickeln.
Kreditengagement besprechenTypische Ausgangslagen
Ein Engagement gerät in Rückstand. Vor weiteren Maßnahmen sind Vertragslage, bisherige Erklärungen und der maßgebliche Forderungsstand zu klären.
Neben dem Kreditnehmer kommen Sicherheitengeber oder Bürgen in Betracht. Voraussetzungen, Einwendungen und wirtschaftliche Prioritäten können sich unterscheiden.
Einwendungen, Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit oder neue Vermögensinformationen erfordern eine Überprüfung der bisher vorgesehenen Maßnahmen.
Der anwaltliche Beitrag
Prüfung von Vertragsgrundlage, Forderungsberechnung, Zahlungen und verfügbaren Nachweisen; offene tatsächliche und rechtliche Punkte werden benannt.
Bewertung von außergerichtlicher Ansprache, Verhandlung und gerichtlicher Durchsetzung unter Berücksichtigung des Mandatsumfangs und der erwartbaren Kosten.
Bearbeitung vereinbarter Schritte zur Titulierung oder Vollstreckung sowie Prüfung von Forderungsanmeldung und Sicherungsrechten in der Insolvenz.
Der Einstieg in die Prüfung
Den konkreten Umfang und einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir mit Ihnen ab. Für das erste Gespräch genügt eine allgemeine Beschreibung.
Unterlagen für die vereinbarte Prüfung
Darlehensvertrag, Nachträge, Sicherheitenunterlagen und relevante Vollmachten.
Auszahlung, Zahlungen, Zinsberechnung und geltend gemachte Nebenforderungen mit Stichtag.
Mahnungen, Kündigungen, Zustellnachweise, Einwendungen und bekannte Verfahrensstände.
Zusammenarbeit & Berichterstattung
Zu Beginn werden Zuständigkeiten, Prüfungsumfang und notwendige Freigaben abgestimmt. Die Auswertung führt zu konkreten Handlungsoptionen. Zum vereinbarten Bericht gehören der Bearbeitungsstand, erkennbare Risiken, fehlende Unterlagen und anstehende Entscheidungen; wesentliche Änderungen fließen in die weitere Maßnahmenplanung ein.
Anwaltliche Leitung: Dr. Christopher Peinemann, LL.M. (Durham), Rechtsanwalt.
Vor der Mandatierung
Nein. Eine Prüfung kann bereits zuvor sinnvoll sein. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fälligstellung oder Kündigung in Betracht kommt, hängt vom einzelnen Vertrag und Sachverhalt ab.
Ein gemeinsamer Übergaberahmen kann vereinbart werden. Dokumentation, Einwendungen und notwendige Maßnahmen werden weiterhin für das jeweilige Engagement betrachtet.
Der nächste Schritt
Schildern Sie zunächst die Ausgangslage und den gewünschten Prüfungsumfang.
Gespräch vorbereitenDirekt Kontakt aufnehmen