Kreditservicer & Portfolioverwalter

Juristische Durchsetzung.In Ihr Servicing eingebunden.

Wenn ein Fall aus dem Servicing in die anwaltliche Bearbeitung übergeht, müssen Auftrag, Unterlagen und Entscheidungskompetenzen zusammenpassen. Wir stimmen die deutsche Rechtsverfolgung auf die vereinbarten Übergabe- und Berichtswege ab und machen offene Fragen für die verantwortlichen Teams nachvollziehbar.

Zusammenarbeitsmodell besprechen

Der Einstieg in die Prüfung

Eine Übergabe, auf der sich aufbauen lässt.

Den konkreten Umfang und einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir mit Ihnen ab. Für das erste Gespräch genügt eine allgemeine Beschreibung.

Unterlagen für die vereinbarte Prüfung

  1. Auftrag und Zuständigkeiten

    Forderungsinhaber, Vollmachten, Ansprechpartner und vereinbarte Entscheidungskompetenzen.

  2. Vollständige Fallgrundlage

    Verträge, Forderungsberechnung, Zahlungsstand und chronologische Bearbeitungshistorie.

  3. Verfahrensunterlagen

    Vorhandene Titel, Zustellnachweise, Vollstreckungsinformationen und bekannte Fristen.

Typische Ausgangslagen

An der Schnittstelle
zur Rechtsverfolgung.

  1. Ein Fall erreicht die rechtliche Eskalation

    Die bisherige Bearbeitung ist dokumentiert, doch der konkrete anwaltliche Auftrag und die dafür erforderlichen Nachweise müssen noch bestimmt werden.

  2. Informationen ändern sich nach Übergabe

    Neue Zahlungen, Einwendungen oder Absprachen treffen beim Servicer ein. Sie können die Forderung und bereits geplante Maßnahmen beeinflussen.

  3. Mehrere Stellen entscheiden mit

    Servicer, Forderungsinhaber und weitere Beteiligte haben unterschiedliche Zuständigkeiten. Rückfragen und Freigaben brauchen eindeutige Ansprechpartner.

Zusammenarbeit & Berichterstattung

Berichte, die Ihre
Entscheidungen unterstützen.

Zum Start werden Übergabefelder, Aktualisierungswege und Berichtspunkte vereinbart. Im einzelnen Fall werden fehlende Informationen, vorgesehene Schritte und notwendige Entscheidungen festgehalten. Form und Häufigkeit der Berichterstattung richten sich nach dem Mandat. Änderungen beim Servicer und im Verfahren werden über die abgestimmten Kommunikationswege zusammengeführt.

Anwaltliche Leitung: Dr. Christopher Peinemann, LL.M. (Durham), Rechtsanwalt.

Vor der Mandatierung

Zwei Fragen zum Einstieg.

Können wir ein bestehendes Berichtsformat verwenden?

Das gewünschte Format kann zu Beginn geprüft und vereinbart werden. Umfang, Felder und Übermittlungsweg müssen zur tatsächlichen Bearbeitung und den verfügbaren Informationen passen.

Wer entscheidet über Vergleich oder weitere Kosten?

Das wird im Mandat und anhand der wirksamen Befugnisse festgelegt. Entscheidungen außerhalb des vereinbarten Handlungsspielraums benötigen die entsprechende Freigabe.

Der nächste Schritt

Zusammenarbeitsmodell besprechen.

Zeigen Sie uns Ihren Übergabepunkt, die Entscheidungswege und den benötigten Berichtsumfang.

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