Deutschen Prüfungsumfang bestimmen
Einordnung der relevanten Vertrags- und Verfahrensfragen sowie der Punkte, die gesonderte Beratung zu einer anderen Rechtsordnung erfordern.
Internationale Finanzierer
Für ausländische Kreditgeber bringt eine Forderung gegen einen deutschen Schuldner zusätzliche Verfahrens- und Abstimmungsfragen mit sich. Der German Recovery Desk bearbeitet die vereinbarten deutschen Rechtsfragen unter anwaltlicher Verantwortung und ermöglicht die Zusammenarbeit auf Deutsch und Englisch.
Deutschen Rechtsweg besprechenTypische Ausgangslagen
Rechtswahl, Gerichtsstand, Sitz des Schuldners und mögliche Vermögenswerte müssen eingeordnet werden, bevor ein deutscher Verfahrensweg feststeht.
Ein Urteil oder anderer Titel soll in Deutschland genutzt werden. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen hängen vom konkreten Titel ab.
Interne Freigaben benötigen eine verständliche Erklärung von deutschen Verfahrensschritten, Kostenfragen, offenen Nachweisen und möglichen nächsten Entscheidungen.
Der anwaltliche Beitrag
Einordnung der relevanten Vertrags- und Verfahrensfragen sowie der Punkte, die gesonderte Beratung zu einer anderen Rechtsordnung erfordern.
Prüfung der Voraussetzungen für deutsche Verfahren oder für Anerkennung und Vollstreckung eines vorhandenen ausländischen Titels.
Bearbeitung beauftragter deutscher Rechtsmaßnahmen und Abstimmung mit benannten Ansprechpartnern oder Beratern auf Deutsch oder Englisch.
Der Einstieg in die Prüfung
Den konkreten Umfang und einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir mit Ihnen ab. Für das erste Gespräch genügt eine allgemeine Beschreibung.
Unterlagen für die vereinbarte Prüfung
Vollständige Vertragsunterlagen, Rechtswahl- und Gerichtsstandsregelungen, Forderungsberechnung und Zahlungsstand.
Identität der Beteiligten, Vertretungsnachweise sowie Ansprechpartner für rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen.
Entscheidungen, Zustellungsunterlagen, Verfahrenshistorie und bereits vorliegende Übersetzungen.
Zusammenarbeit & Berichterstattung
Zu Beginn werden das deutsche Mandat, die Kommunikationssprache und die Schnittstellen zu bestehenden Beratern festgelegt. Prüfungsresultate werden mit ihren praktischen Konsequenzen erläutert. Die vereinbarte Berichterstattung benennt den Stand, fehlende Voraussetzungen und nächste Entscheidungspunkte. Erforderliche Übersetzungen, Nachweise und weitere Beteiligte werden fallbezogen abgestimmt.
Anwaltliche Leitung: Dr. Christopher Peinemann, LL.M. (Durham), Rechtsanwalt.
Vor der Mandatierung
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Herkunft, Art und Inhalt des Titels sowie die anwendbaren Regeln bestimmen, welche Voraussetzungen geprüft und welche Unterlagen benötigt werden.
Die Zusammenarbeit kann mit benannten Beratern abgestimmt werden. Zuständigkeiten, Informationswege und Fragen außerhalb des deutschen Mandats werden dabei ausdrücklich zugeordnet.
Der nächste Schritt
Schildern Sie Schuldnersitz, Vertragsgrundlage und vorhandene Verfahren zunächst ohne vertrauliche Anhänge.
Gespräch vorbereitenDirekt Kontakt aufnehmen