Rechte und Rollen zuordnen
Prüfung der für den deutschen Auftrag relevanten Forderungsrechte, Sicherheitenunterlagen und Befugnisse der beteiligten Personen oder Gesellschaften.
Private Debt & Credit Funds
Bei Private-Credit-Engagements hängen rechtliche Handlungsoptionen eng mit Vertragsarchitektur, Sicherheiten und Zuständigkeiten zusammen. Wir bearbeiten die deutschen Fragen der Forderungsdurchsetzung und stimmen den Auftrag auf die Entscheidungswege von Investment-, Portfolio- und Legal-Teams ab.
Deutsche Recovery-Fragen besprechenDer anwaltliche Beitrag
Prüfung der für den deutschen Auftrag relevanten Forderungsrechte, Sicherheitenunterlagen und Befugnisse der beteiligten Personen oder Gesellschaften.
Einordnung von Verhandlung, gerichtlichem Vorgehen und möglicher Sicherheitenverfolgung mit Blick auf Abhängigkeiten, Aufwand und Entscheidungspunkte.
Umsetzung beauftragter rechtlicher Schritte und Abstimmung mit benannten Beratern, soweit die Finanzierungsstruktur oder grenzüberschreitende Fragen dies erfordern.
Typische Ausgangslagen
Ein Covenant-Verstoß oder Zahlungsausfall steht im Raum. Zunächst ist zu prüfen, welche Rechte daraus tatsächlich folgen und wer sie ausüben kann.
Kreditgeber, Agent oder Sicherheitentreuhänder erfüllen unterschiedliche Funktionen. Berechtigung, Vertretungsmacht und Abstimmung können für deutsche Maßnahmen entscheidend sein.
Eine Anpassung der Finanzierung wird diskutiert, während Forderungen oder Sicherheiten geprüft werden müssen. Beide Arbeitsstränge brauchen eine abgestimmte rechtliche Grundlage.
Der Einstieg in die Prüfung
Den konkreten Umfang und einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir mit Ihnen ab. Für das erste Gespräch genügt eine allgemeine Beschreibung.
Unterlagen für die vereinbarte Prüfung
Verträge, Änderungen, relevante Nebenvereinbarungen und vorhandene Default-Mitteilungen.
Gläubigerstruktur, Agentenregelungen, Sicherheitenzuordnung und Vertretungsnachweise.
Forderungsaufstellung, bisherige Zahlungen, Verhandlungsstand und vorgegebene Entscheidungswege.
Zusammenarbeit & Berichterstattung
Der erste Schritt ist ein gemeinsames Verständnis der Struktur und der konkreten deutschen Rechtsfragen. Danach werden Prüfungsbedarf, Handlungsoptionen und Freigaben geordnet. Die vereinbarte Berichterstattung verbindet den rechtlichen Stand mit offenen Abhängigkeiten, Kostenfragen und Entscheidungen, die beim zuständigen Investment- oder Legal-Team liegen.
Anwaltliche Leitung: Dr. Christopher Peinemann, LL.M. (Durham), Rechtsanwalt.
Vor der Mandatierung
Der Auftrag wird auf die vereinbarten deutschen Rechtsfragen begrenzt. Erforderliche Fragen anderer Rechtsordnungen sind mit entsprechend qualifizierten Beratern gesondert zu klären.
Nein. Verhandlung und Verfahren werden anhand der Rechtsposition, der verfügbaren Informationen und des Mandantenziels bewertet. Eine bestimmte Lösung lässt sich daraus nicht vorab zusagen.
Der nächste Schritt
Benennen Sie Engagement, Gläubigerstruktur und den aktuellen Entscheidungspunkt.
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